Praktisches Studiensemester
Name Praktisches Studiensemester
Verantwortlich Prof. Dr. Georg Peters
SWS 4
ECTS 24
Sprache(n) Deutsch
Lehrform selbständiges Arbeiten
Angebot in jedem Semester
Aufwand

Das gesamte Praktische Studiensemester umfasst 22 Wochen. Es besteht aus den folgenden zwei Komponenten:

  • das Praktische Studiensemester (IF-WI-B29), einem Praktikum von 20 Wochen (24 ECTS-Kreditpunkte) in einer Ausbildungsstelle (Behörde, Unternehmen u. ä.).
  • die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung (IF-WI-B30) im Umfang von 2 Wochen (6 ECTS-Kreditpunkte) mit den beiden Teilen (1) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik und (2) Systeme der Wirtschaftsinformatik.

Diese Modulbeschreibung bezieht sich auf das Praktische Studiensemester (IF-WI-B29), das Praktikum in einer Ausbildungsstelle. Für die Praxisbegleitenden Lehrveranstaltung (IF-WI-B30) sei auf deren Modulbeschreibung verwiesen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Eintritt in das praktische Studiensemester sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Ziele

LERNZIELE

  • Die Studierenden sind in der Lage, die in den ersten vier Semestern im Bachelor Wirtschaftsinformatik erworbene einschlägige Fach- und Methodenkompetenz in der Ausbildungsstelle (Behörde, Unternehmen u. ä.) anzuwenden, zu vertiefen und weiterzuentwickeln.
  • Die Studierenden sind fähig, die aktuellsten Trends der Wirtschaftsinformatik im betrieblichen Kontext zu benennen, zu analysieren und anzuwenden.
  • Weiterhin sind die Studierenden befähigt, den Aufbau und die Abläufe in der Ausbildungsstelle zu verstehen und sich in diesen professionell und erfolgreich zu bewegen. Dieses umfasst das fachspezifische, interdisziplinäre und administrative Umfeld in der Ausbildungsstelle, das einen einschlägigen, deutlich berufsbezogenen Charakter bietet.

FACH- & METHODENKOMPETENZ

  • Die Studierenden wenden ausgewählte Bereiche der in den vier Semestern im Bachelors Wirtschaftsinformatik erworbenen einschlägigen Fach- und Methodenkompetenz in einer Ausbildungsstelle (Behörde, Unternehmen u. ä.) an. Sie lernen auf Basis ihrer in den vier Semestern im Bachelors Wirtschaftsinformatik erworbenen einschlägigen Fach- und Methodenkompetenz grundlegende, betriebliche Arbeitsweisen im Bereich der Wirtschaftsinformatik kennen und verfestigen und vertiefen diese.
  • Die Studierenden lernen die aktuellsten Trends der Wirtschaftsinformatik im betrieblichen Kontext kennen und wenden sie in der Behörde, dem Unternehmen u. ä. an.

ÜBERFACHLICHE KOMPETENZ

  • Die Studierenden arbeiten in Fachbereichen, Projekten u. ä. zu einschlägigen Themen der Wirtschaftsinformatik in (interdisziplinären) Teams zusammen. Sie erarbeiten sich ausgewählte Teilgebiete eines Themenbereiches selbständig und planen ausgesuchte Arbeitsabläufe eigenverantwortlich. Dabei greifen sie auf ihre in den vier Semestern im Bachelors Wirtschaftsinformatik erworbenen Kompetenzen zurück.
Inhalt

Inhalte während des Praktikums in der Ausbildungsstelle

Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Wirtschaftsinformatik. Beispielhafte Stichworte:

  • Software-Entwicklung und -Engineering (z. B. Analyse, Entwurf, Programmierung, Prüfung)
  • Informationssysteme (ERP-Systeme sowie Schwerpunktthemen wie z.B. BI, CRM oder SCM), Prozessmanagement etc.
  • Data Science (inkl. KI), Datenbankmanagement und -administration
  • IT-Infrastrukturen (Cloud Computing etc.); IT-Systemkonzeption, -Realisierung; Verwaltung bzw. Wartung von IT-Systemen
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
  • IT-Projektmanagement bzw. -realisierung
  • Betriebswirtschaftliche Bereiche wie beispielsweise Logistik, Marketing, Organisation, Rechnungswesen oder Unternehmensdisposition

Dabei muss der Inhalt des Praktikums einen deutlichen berufsbezogenen Charakter haben, der einer einschlägigen professionellen Tätigkeit nach Abschluss eines Bachelorstudiums der Wirtschaftsinformatik entspricht.

Anforderungen an die Ausbildungsstelle (Behörde, Unternehmen u. ä.)

  • Bei Unternehmen u. ä.: Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro.
  • Mindestens fünf unbefristet Beschäftigte in der Ausbildungsstelle; davon mindestens drei unbefristet Beschäftigte im unmittelbaren einschlägigen Arbeitsumfeld der Studierenden im Praktikum.
  • Der Arbeitsplatz in der Ausbildungsstelle befindet sich in einem abgeschlossenen Bürokomplex, d. h., die Ausbildungsstelle befindet sich nicht in einer Wohnung u. ä.
  • Im Praktikum können die gleichen betrieblichen Regeln für Telearbeit/mobile Arbeit (z. B. Homeoffice), die für Vollzeitbeschäftigte im unmittelbaren Arbeitsumfeld gelten, angewendet werden, mit der Beschränkung, dass für Studierende im Praktikum der Anteil der Telearbeit/mobile Arbeit auf maximal 40% der wöchentlichen Regelarbeitszeit begrenzt ist. Eine darüberhinausgehende Ableistung des Praktikums in Telearbeit/mobile Arbeit (z. B. im Homeoffice) ist im Regelfall ausgeschlossen, sofern Rechtsnormen (staatliche Gesetze und Verordnungen) Telearbeit/mobile Arbeit nicht zwingend fordern.
  • Die Ausbildungsstelle verfügt über eine Stelle/Funktion, die für die Ausbildung und fachliche Betreuung der Studierenden im Praktikum verantwortlich ist.
  • Praktika in Hochschulinstituten (wie z. B. Fachbereiche, Fakultäten, Forschungsinstitute) u. ä. werden i. d. R. nicht anerkannt.
Medien und Methoden

Abhängig von der gewählten Ausbildungsstelle.

Literatur

Abhängig von der gewählten Ausbildungsstelle.

Zuordnungen Curricula
SPO Fachgruppe Code ab Semester Prüfungsleistungen
IB Version 2010 Pflicht IF-WI-B-29 5 Bericht